Antragstellung und Begutachtung
Leistungen der Pflegekasse können mit einem formlosen Anschreiben an die zuständige Krankenkasse beantragt werden.
Die Ärzte des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) besuchen dann den Antragsteller in seiner Wohnung und begutachten, ob und in welchem Grad Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Vor dem Besuch des Gutachters sollte etwa zwei Wochen lang jede Handreichung und die Dauer jeder Hilfestellung in den folgenden Bereichen in einem „Pflegetagebuch" notiert werden:
- Ernährung
- Körperpflege
- Mobilität und Haushaltshilfe
Mit diesen Angaben als Grundlage kann man dann bereits den zu erwartenden Pflegegrade einschätzen. Zudem ist das Tagebuch eine große Hilfe für den Gutachter. Die meisten Kranken- und Pflegekassen bieten solche Pflegetagebücher auch kostenlos an.
Falls der Pflegebedürftige bereits von einem Angehörigen oder einem Pflegedienst gepflegt wird, sollten die Pflegepersonen auf jeden Fall am Tag der Begutachtung anwesend sein.
Stimmt der Bescheid, den Sie nach der Begutachtung von der Pflegekasse erhalten, nicht mit Ihren Berechnungen überein, sollten Sie dagegen Widerspruch einlegen. Auch hierbei kann das Pflegetagebuch eine wichtige Hilfe sein.
So viel wie nötig, so wenig wie möglich
Genauso individuell wie Ihre Bedürfnisse kann die Unterstützung durch den ASB sein.
Mit dem Ziel, Selbstständigkeit zu fördern und so lange wie möglich zu erhalten, bieten wir Ihnen beispielsweise folgende Leistungen an:
- häusliche Kranken-/Altenpflege nach SGB XI
- Behandlungspflege nach SGB V (zum Beispiel Spritzen, Medikamentengabe, Verbandswechsel, Versorgung chronischer Wunden)
- Kurzzeit- und Dauerpflege
- Verhinderungspflege
- hauswirtschaftliche Unterstützung
- Betreuung nach dem Pflegeergänzungsgesetz
- Beratungseinsätze nach SGB XI § 37.3
- (par-)enterale Ernährung (Port-Versorgung/Sondenkost)
- Begleit- und Betreuungsdienste,zum Beispiel Spaziergänge, Arztbesuche und so weiter
Eine Rufbereitschaft sorgt dafür, dass im Notfall immer jemand zu erreichen ist – rund um die Uhr.
Spezielle Angebote
Ergänzend können Sie spezielle Angebote wie zum Beispiel besondere Ernährungsformen, die intensive Begleitung und Betreuung schwer- und schwerstkranker Patientinnen und Patienten, den Verleih von Pflegehilfsmitteln wie Rollatoren und Gehhilfen (solange unser Vorrat reicht) oder die Teilnahme an unseren regelmäßigen Informationsveranstaltungen für pflegende Angehörige in Anspruch nehmen.
Unsere Pflegekräfte stellen sich ganz auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen ein und beraten die Angehörigen, um beiden das Leben unter schwierigen Umständen zu erleichtern.
Manchmal genügen zum Beispiel kleine Veränderungen, um die vertraute Wohnung an die veränderten Bedürfnisse der Bewohner anzupassen.
Der ambulante Pflegedienst des ASB-Kreisverbands Hannover-Land/Schaumburg kann dazu beitragen, dass die selbstständige Lebensführung von hilfs- und pflegebedürftigen Menschen trotz ihrer Einschränkungen weitestgehend erhalten bleibt, der Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung hinausgezögert oder vermieden wird und Krankenhausaufenthalte verkürzt werden.
Wir sind auch für Angehörige da!
Wenn nach einem Aufenthalt im Krankenhaus häusliche Pflege erforderlich ist, übernehmen unsere Pflegedienste im Rahmen der Pflegeüberleitung bereits vor der Entlassung die entsprechende Planung.
Außerdem beraten wir Sie zu Ihren Ansprüchen gegenüber den Kassen und informieren über Unterstützungs- und Entlastungsmöglichkeiten.
Praktische Tipps zur Pflege, zum Umgang mit Pflegehilfsmitteln oder zum Beispiel zu rückenschonendem Arbeiten sowie zur Bewältigung seelischer Belastungen sind für unsere erfahrenen Pflegekräfte selbstverständlich.